Verhaltenskodex für Lieferanten
Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Prinzipien und Erwartungen bezüglich ethischen, sozialen und ökologischen Verhaltens für alle Lieferanten und deren Unterauftragnehmer, die Geschäfte mit der Czarnowski GmbH tätigen.
Wir sind dem Thema Nachhaltigkeit verpflichtet und bestrebt, kontinuierlich unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte & Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Wir fordern unsere Partner auf, hieran in geeigneter Weise mitzuwirken.
Köln im September 2024
Torsten Heinze, Geschäftsführung Czarnowski GmbH
1. Ethisches Geschäftsverhalten
Einhaltung von Gesetzen
Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards in den Ländern, in denen sie tätig sind, einhalten.
Anti-Korruption
Lieferanten müssen ihre Geschäfte führen, ohne sich auf irgendeine Form von Bestechung, Korruption, Erpressung oder Veruntreuung einzulassen. Sie dürfen weder Bestechungsgelder noch andere Mittel anbieten, geben oder annehmen, um einen unrechtmäßigen oder unangemessenen Vorteil zu erlangen.
Fairer Wettbewerb
Lieferanten müssen ihre Geschäfte im Einklang mit den Prinzipien des fairen Wettbewerbs und des Kartellrechts führen. Sie dürfen sich nicht an Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Angebotsabsprachen oder anderen unlauteren Praktiken beteiligen.
Schutz vertraulicher Informationen & geistiger Eigentumsreche
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten das geistige Eigentum von Czarnowski und alle vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen in angemessener und verantwortlicher Weise verwenden und alle notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen, um Missbrauch, Offenlegung oder unbefugten Zugriff zu verhindern. Dies umfasst auch die unautorisierte Weitergabe und Veröffentlichung von Informationen. Der Transfer oder die Nutzung von Technologie oder Know-how haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und Kundeninformationen geschützt sind.
2. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Menschenrechte
Lieferanten müssen die international anerkannten Menschenrechte unterstützen und achten und sicherstellen, dass sie nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.
Zwangsarbeit und Kinderarbeit
Lieferanten dürfen sich nicht an Zwangsarbeit, einschließlich Schuldknechtschaft, unfreiwilliger Gefängnisarbeit, Sklaverei oder Menschenhandel, beteiligen oder diese unterstützen. Lieferanten verpflichten sich, auf den Einsatz von Kinderarbeit zu verzichten, der laut den Bestimmungen der ILO, der Konvention der Vereinten Nationen bzw. den jeweiligen nationalen Gesetzen strengstens verboten ist.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihren Mitarbeitenden eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bieten. Alle geltenden Gesetze zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind einzuhalten.
Diskriminierung
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten alle Menschen und insbesondere ihre Mitarbeiter respektvoll, vorurteils- und diskriminierungsfrei behandeln. Jegliche Form von Diskriminierung oder Benachteiligung, insbesondere wegen nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung hat zu unterbleiben.
Arbeitszeiten und Entlohnung
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, Entlohnung und Leistung im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen zu leisten und insbesondere entsprechend dem anwendbaren gesetzlichen Mindestlohn oder besser zu entlohnen. Zudem sind unsere Lieferanten verpflichtet, die jeweils geltenden gesetzlichen oder behördlichen Arbeitszeitvorschriften einzuhalten.
3. Ökologische Nachhaltigkeit
Klima- und Umweltschutz
Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Klima- und Umweltschutz einhalten. Sie sollten aktiv daran arbeiten, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern und Praktiken zur Schonung natürlicher Ressourcen, zur Reduzierung von Abfällen und zur Minimierung schädlicher Emissionen umsetzen.
Nachhaltige Ressourcennutzung
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Ressourcen effizient nutzen, einschließlich Energie, Wasser und Rohstoffen, und nach Möglichkeiten suchen, erneuerbare Ressourcen zu verwenden, wann immer dies möglich ist.
Gefährliche Stoffe
Lieferanten müssen gefährliche Stoffe verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften handhaben. Die Kennzeichnung, sichere Lagerung, Verwendung und Entsorgung solcher Materialien muss sichergestellt sein.
4. Gesellschaftliches Engagement
Unterstützung der lokalen Gemeinschaft
Lieferanten werden ermutigt, die Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, zu unterstützen. Dies kann die Beteiligung an lokalen Gemeinschaftsinitiativen, die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherstellung umfassen, dass ihre Aktivitäten keine negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften haben.
5. Verpflichtung zur Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsmanagement
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsstrategien und -operationen integrieren. Sie sollten Risiken entlang ihrer Wertschöpfungskette und Lieferkette identifizieren und Richtlinien & Praktiken implementieren, die eine nachhaltige Entwicklung und kontinuierliche Verbesserung ihrer Umwelt- und Sozialleistung fördern.
6. Überprüfung und Einhaltung
Einhaltung des Kodex
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie in geeigneter Form sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Zulieferer und Subunternehmer verbindlich zur Einhaltung der Inhalte dieses Lieferantenkodex aufgefordert und bei Bedarf entsprechend geschult werden.
Audits und Bewertungen
Wir als Czarnowski GmbH behalten uns vor, zur Überprüfung der Einhaltung dieses Lieferantenkodex Stichproben und Audits bei Lieferanten durchzuführen.
Verstöße gegen den Supplier Code of Conduct und Korrekturmaßnahmen
Jeder Verstoß gegen die in diesem Lieferantenkodex aufgeführten Grundsätze wird von Czarnowski GmbH als eine wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens des Lieferanten betrachtet. Bei Hinweisen auf die Nichteinhaltung der Grundsätze dieses Lieferantenkodex behält sich Czarnowski GmbH unbeschadet weitergehender Rechte vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen.
Lieferanten müssen unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen, um festgestellte Nichtkonformitäten während Audits oder Bewertungen zu beheben. Die Nichteinhaltung dieses Verhaltenskodexes kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.
7. Anerkennung und Akzeptanz
Durch Geschäfte mit der Czarnowski GmbH erkennen Lieferanten diesen Verhaltenskodex an und erklären sich mit den hier beschriebenen Prinzipien und Erwartungen einverstanden. Die Czarnowski GmbH wird diesen Kodex regelmäßig prüfen und, wo nötig und angebracht, Änderungen vornehmen. Wichtige Änderungen werden den Lieferanten stets mitgeteilt.